Die Stadt Kaarst ist bemüht, ihre Webseiten und Anwendungen (wie zum Beispiel das Ratsinformationssystem Session), im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung orientiert sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission, vom 11. Oktober 2018, zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie kommt den Vorgaben des § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) nach.
Diese Erklärung gilt für www.wifö-kaarst.de sowie für sämtliche Subdomains dieser Webseite.
Diese Webseite ist mit dem BGG und der BITV weitestgehend, aber noch nicht vollständig, vereinbar. Die Stadt Kaarst arbeitet kontinuierlich daran, dass weitere Verbesserungen umgesetzt werden. Ein BITV-Test ist für die 33. Kalenderwoche 2024 geplant.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 01.01.2024 - 20.01.2025 durchgeführter Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen fast vollständig vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei:
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von www.wifö-kaarst.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderung federführend zuständige Ministerium richtet eine Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ein. Diese ist für das Durchsetzungsverfahren im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zuständig.
Postanschrift:
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 8553451
Zu erreichen ist die Ombudsstelle unter der folgenden E-Mail Adresse: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Webseite Ombudsstelle: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Webseite aufgefallen? Haben Sie Fragen bezüglich dem Thema Barrierefreiheit oder zu den von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten? Dann melden Sie sich bitte bei uns! Wir werden uns bemühen, eine Lösung zu finden.
Unsere Postanschrift:
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0231 987-0
Unser Kontaktformular: Kontaktformular
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2025 erstellt.